Pastor auf der Flucht

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 17. November 2010 um 15:01 Uhr Freitag, den 15. Oktober 2010 um 16:38 Uhr

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                                                                                                  17. November 2010

 

Ahrensburger Pastor beantragt Entlassung

 

Disziplinarverfahren wird beendet

 

Kiel (nr). Das Nordelbische Kirchenamt hat nach Anhörung einer Vielzahl von Zeuginnen und Zeugen seine umfangreichen Ermittlungen gegen den Ahrensburger Pastor i.R. K. wegen sexueller Übergriffe zum Abschluss gebracht. Das Ergebnis der Ermittlungen belegt gravierende Verfehlungen, die nach Auffassung des Kirchenamtes disziplinarisch nur durch eine Entfernung aus dem Dienst, das heißt die höchstmögliche Disziplinarmaßnahme, angemessen geahndet werden können.

 

Vor der Weiterleitung des Vorgangs an die Disziplinarkammer, die als kirchliches Gericht allein über eine Entfernung aus dem Dienst entscheiden kann, wurde K., wie es das Disziplinarrecht vorschreibt, Gelegenheit zur Stellungnahme zum Ermittlungsergebnis gegeben.

 

Anstelle einer Äußerung zu den Vorgängen hat K. seine Entlassung aus dem Dienst zum Ende des Jahres 2010 beantragt. Diesem Antrag war gemäß § 112 des Pfarrergesetzes zu entsprechen. Durch die Entlassung wird dem Disziplinarverfahren gegen K. die Grundlage entzogen. Es muss deshalb eingestellt werden.

 

Die Entlassung hat die gleichen rechtlichen Folgen wie eine Entfernung aus dem Dienst: Der Entlassene verliert das Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung; er darf die Amtsbezeichnung nicht mehr führen und keine Amtskleidung tragen. Ferner verliert er den Anspruch auf Versorgung und ist nicht länger Ruhestandsgeistlicher der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.