Missbrauch - Ein Thema für die große Koalition

28.11.2013

Im abschließend verhandelten Koalitionsvertrag ist folgende Textpassage zu sexuellem Kindesmissbrauch enthalten:

 

Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexualstraftaten

deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten

über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können. Die strafrechtliche

Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zukünftig

nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir stellen

ausdrücklich klar, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entgegenstehenden

Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als besonders

schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen anzusehen

ist. Um einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen

zu gewährleisten, wollen wir den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs

von Schutzbefohlenen des § 174 StGB erweitern.

Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen der sexuellen Gewalt

gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Dabei werden wir die Betroffenen beteiligen

und die unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen.

Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemeinsam

mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung

zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen

Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des

Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag

vorlegen soll.

Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost sicherstellen.