Missbrauch - Ein Thema für die große Koalition
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 08. Dezember 2013 um 10:19 Uhr
28.11.2013
Im abschließend verhandelten Koalitionsvertrag ist folgende Textpassage zu sexuellem Kindesmissbrauch enthalten:
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Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexualstraftaten
deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten
über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können. Die strafrechtliche
Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zukünftig
nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir stellen
ausdrücklich klar, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entgegenstehenden
Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als besonders
schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen anzusehen
ist. Um einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen
zu gewährleisten, wollen wir den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs
von Schutzbefohlenen des § 174 StGB erweitern.
Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen der sexuellen Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Dabei werden wir die Betroffenen beteiligen
und die unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen.
Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemeinsam
mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung
zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen
Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des
Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag
vorlegen soll.
Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost sicherstellen.