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"Die Scham der Kirche"

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 13:38 Uhr Montag, den 22. November 2010 um 23:52 Uhr


Mittwoch, 24.11.2010

VORTRAG: "Die Scham der Kirche"

Gastredner: Herr Fast (Psychologe und Pastor i.R.), bekannt aus seinem Beitrag in den "Nordelbischen Stimmen".

Wir treffen uns im

Peter-Rantzau-Haus

Am Woldenhorn 3

in Ahrensburg

ab 19 Uhr


Eingeladen darf sich fühlen, wer Zeit hat und zum Thema etwas beisteuern möchte

 

Pressemitteilung 18.11.2010/1

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 18. November 2010 um 20:05 Uhr Freitag, den 15. Oktober 2010 um 16:38 Uhr


Kirche schont den überführten Sexualstraftäter und schweigt sich zu dem strukturellen Vertuschungsdickicht vollständig aus

-         persönliche Stellungnahme eines Mitglieds der Betroffeninitiative Missbrauch in Ahrensburg zur Meldung der Nordelbischen Kirche von heute ("Ahrensburger Pastor beantragt Entlassung - Disziplinarverfahren wird beendet" (siehe Anlage)

 

[Der Vorstand des Verein Missbrauch in Ahrensburg e.V. unterstützt diese Mitteilung vollumfänglich.]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Meldung der Nordelbischen Kirche bestätigt das Bild, dass sie in den letzten Monaten immer wieder geliefert hat: Offizielle Betroffenheitsrhetorik – keine ernsthafte Aufklärung und folglich keine angemessenen Konsequenzen für die Täter und Vertuscher.

 

Die Kirche räumt „sexuelle Übergriffe“ durch einen Pastor im Ruhestand ein. Unter sexuellen Übergriffen versteht man im Allgemeinen, wenn der Chef der Sekretärin auf den Po klopft und sie verbal belästigt. Pastor K. hingegen, mein damaliger Stiefvater hat mindestens 50-60 Kinder und Jugendliche massiv sexuell missbraucht, viele über Jahre hinweg. Ein erheblicher Teil von ihnen leidet noch heute so darunter, dass ihnen ein normales Leben unmöglich ist; sie wurden krank, beziehungsgestört und arbeitsunfähig. Nicht wenige geben das erfahrene Unrecht an andere Unschuldige weiter. Einige extrem Betroffene sind an den mittelbaren Folgen des Missbrauchs gestorben, ich selber habe auf diese Weise zwei Brüder verloren. Ich frage: Warum kann die Kirche die Taten nicht eindeutig als das benennen, was sie sind: als sexuellen Missbrauch?

 

Immerhin kommt die Kirche zu dem Ergebnis, dass die Untaten des Ruhestandsgeistlichen eine Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen.

 

Der Täter wurde im kirchlichen Ermittlungsverfahren mit den Vorwürfe konfrontiert, nahm aber keine Stellung und übernimmt bis heute keine Verantwortung für seine Taten – weder gegenüber seinem Arbeitgeber noch gegenüber den zahlreichen Opfern. Dass er angesichts der erdrückenden Beweislast jetzt von seinem Recht Gebrauch macht, freiwillig aus dem Dienst auszuscheiden, ist faktische das Eingeständnis der Taten. Aber selbst bei seinem Rückzug stellt er noch Bedingungen: er scheidet nicht etwa sofort aus, sondern erst zum Ende des Jahres. Die eilfertige Kirchenleitung beschließt aber, ihn sofort zu entlasten und das Verfahren gegen ihn mit sofortiger Wirkung einzustellen. Vielleicht erreicht er mit der längeren Dienstzeit eine höhere Altersversorgung, als wenn er sofort ausscheiden würde. – Aber Moment mal, erklärte die Kirche nicht gerade, er verliere seinen Anspruch auf Versorgung?

 

Verliert Pastor K. eigentlich wirklich seine Altersversorgung (im allgemeinen Sinne) oder werden die Versorgungsleistungen nur umetikettiert? Das wäre der Fall, wenn er nachversichert würde und statt der bisherigen „Pension“ nunmehr eine nahezu gleichhohe „Rente“ bekäme. Dabei könnte er Erziehungszeiten von minderjährigen Kindern anrechnen lassen, um seine Versorgung zu verbessern. Sarkastisch könnte man sagen: So nutzen ihm die missbrauchten Kinder auch heute noch und können sich nicht dagegen wehren.

 

Ich fordere die Kirche auf, die bisherigen Ermittlungsergebnisse unmittelbar an die Disziplinarkammer weiterzuleiten und dort kurzfristig darüber zu entscheiden. Wenn die Taten erklärtermaßen die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen, dann muss dies auch sofort geschehen!

 

Was hat die Kirche eigentlich wirklich für die Opfer getan?

 

Wir mussten uns beschimpfen und diffamieren lassen („das sind alles nur Geschichten…“, „wenn die Medien das nicht aufgegriffen hätten, wäre das alles längst vergessen“).

 

Tatsächlich haben sich einige von uns nicht gescheut, mit ihrem Namen an die Öffentlichkeit zu gehen, Aufklärung einzufordern und auf ewig damit gegoogelt zu werden. Und was hat das Ganze gebracht? – Nichts!

 

Die Kirche geht nun zur allgemeinen Verwaltung über und alles wird schön ordentlich und bürokratisch abgelegt. Kein einziger der namentlich bekannten Täter, Mittäter und Vertuscher hat sich zu seinen Verfehlungen bekannt und entschuldigt. Man kann am Ende meinen, die Kirche und Kohl haben das so abgesprochen, dass der „Vorgang“ zum Jahresende zu den Akten gelegt werden soll. Und die drei Kirchen Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg feiern 2011 fröhlich und unbelastet ihren Zusammenschluss zur neu auferstandenen Nordkirche.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Kohn

   

Bibel-TV v. 17.11.2010

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 13:20 Uhr Donnerstag, den 18. November 2010 um 19:22 Uhr

Bibel TV :

=>  Ist Kirche bußfertig?  <=


   

Veranstaltung am Buß- und Bettag, 17.11.2010

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 13:17 Uhr Freitag, den 15. Oktober 2010 um 16:37 Uhr

Am Mittwoch, den 17. November 2010 findet um 19 Uhr ein

Buß- und Bettags-Gottesdienst

sowie im Anschluss eine

Podiumsdiskussion zum Thema „Im Spannungsfeld von Macht und Missbrauch – Was macht eine Kirche bußfertig?“

statt.


Veranstalter: Lutherische Kirchengemeinde Ahrensburg      -      Ort: Schloßkirche, 22926 Ahrensburg


19 Uhr Gottesdienst

Leitung: Pastorin Susanne Jensen (Vielen bekannt aus Veranstaltungen zum Thema Missbrauch in Ahrensburg durch zwei ehemalige Pastoren). 

 

20 Uhr Podiumsdiskussion

Moderation: Monika Veeh (Redaktionsleitung Ahrensburger Markt).


Diskutantinnen und Diskutanten:

Birgit Maschke (Familien- und Traumatherapeutin; Mitarbeiterin der Fachstelle Kinderschutz des Kreises Herzogtum Lauenburg)

Pastorin Susanne Jensen, Owschlag 

Pastorin Angelika Weißmann (Evangelisch – Lutherische Kirchengemeinde Ahrensburg)

Propst Jürgen F. Bollmann (Ständiger Vertreter für Bischöfin Jepsen im Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordelbischen Evangelisch – Lutherischen Kirche)

Ralf Hoppe (Redakteur DER SPIEGEL)

Anselm Kohn (Vorsitzender des „Verein Missbrauch in Ahrensburg e. V.“).


 

Die Predigt von Pastorin Jensen wird vom NDR-Fernsehen, eventuell auch von BIBELTV, aufgenommen. Ebenso wird die Podiumsdiskussion und die sich anschließende allgemeine Aussprache aufgezeichnet und ggf. (in Teilen) im Fernsehen ausgestrahlt werden.

   

Pastor auf der Flucht

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 17. November 2010 um 15:01 Uhr Freitag, den 15. Oktober 2010 um 16:38 Uhr

                                                                                                  17. November 2010

 

Ahrensburger Pastor beantragt Entlassung

 

Disziplinarverfahren wird beendet

 

Kiel (nr). Das Nordelbische Kirchenamt hat nach Anhörung einer Vielzahl von Zeuginnen und Zeugen seine umfangreichen Ermittlungen gegen den Ahrensburger Pastor i.R. K. wegen sexueller Übergriffe zum Abschluss gebracht. Das Ergebnis der Ermittlungen belegt gravierende Verfehlungen, die nach Auffassung des Kirchenamtes disziplinarisch nur durch eine Entfernung aus dem Dienst, das heißt die höchstmögliche Disziplinarmaßnahme, angemessen geahndet werden können.

 

Vor der Weiterleitung des Vorgangs an die Disziplinarkammer, die als kirchliches Gericht allein über eine Entfernung aus dem Dienst entscheiden kann, wurde K., wie es das Disziplinarrecht vorschreibt, Gelegenheit zur Stellungnahme zum Ermittlungsergebnis gegeben.

 

Anstelle einer Äußerung zu den Vorgängen hat K. seine Entlassung aus dem Dienst zum Ende des Jahres 2010 beantragt. Diesem Antrag war gemäß § 112 des Pfarrergesetzes zu entsprechen. Durch die Entlassung wird dem Disziplinarverfahren gegen K. die Grundlage entzogen. Es muss deshalb eingestellt werden.

 

Die Entlassung hat die gleichen rechtlichen Folgen wie eine Entfernung aus dem Dienst: Der Entlassene verliert das Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung; er darf die Amtsbezeichnung nicht mehr führen und keine Amtskleidung tragen. Ferner verliert er den Anspruch auf Versorgung und ist nicht länger Ruhestandsgeistlicher der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

   

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