2012-12-06 Erklärung der Zeugen

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Im Folgenden veröffentlicht der Verein „Missbrauch in Ahrensburg e.V.“ (MiA) eine Erklärung von sechs der Zeuginnen und Zeugen im Kirchengerichtsprozess gegen Pastor i.R. Hasselmann im Wortlaut (1):

 

„Vom Kirchengericht sprachlos gemacht !

 

Vorgeladene Zeugen und Betroffene wurden kurzfristig und überraschend ausgeladen und kamen nicht zu Wort – „Wir sind wieder sprachlos gemacht worden!“

Laut Presseerklärung der Disziplinarkammer gründet sich die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Pastor. im Ruhestand Hasselmann zum einen auf die Tatsache einer strafrechtlichen Verjährung. Gerade diese ist aber für ein Kirchengericht nicht relevant.

Zum anderen werden eine „einwandfreie Führung“ sowie das Leiden unter einer „Hetzkampagne“ als Gründe für eine „mildere Bewertung“ angeführt.

 

Es ist für uns nicht nachzuvollziehen, dass Herr Hasselmann Gelegenheit erhielt, sicherlich umfänglich Stellung zu beziehen und ihn selbst Entlastendes vorzubringen, während die belastenden Zeuginnen und  Zeugen nicht angehört wurden. Auch die Opfer des Missbrauchs-Skandals bekamen keine Chance, ihre Aussage zu bekräftigen oder diese um weitere, möglicherweise entscheidungsrelevante Angaben zu ergänzen.

 

Wie kann es sein, dass auch zum damaligen Zeitpunkt schwerwiegende Amtsvergehen durch Jahre unauffälligen Verhaltens entschuldigt werden?

Wie kann es sein, dass die für Menschen so leidvollen Konsequenzen aus  dem Handeln von Herrn Hasselmann durch die Gerichtsentscheidung so gering geschätzt und verharmlost werden? 

 

Demgegenüber rechnet es der Richter Herrn Hasselmann hoch an, wenn dieser sich auf selbst erlittenes Leid beruft. Dies hat er nun freilich selbst zu verantworten: Leid erfuhr Herr Hasselmann dadurch, dass Menschen seiner Selbstdarstellung im Falle D. Kohl entgegen traten, ihr Wissen und eigene Erlebnisse in diesem Zusammenhang zu Protokoll gaben und ihn damit – völlig zurecht – schwer belasteten.

             

Dass Herr Hasselmann mit unangenehmen Fragen in der Öffentlichkeit konfrontiert wird, ist nicht zuletzt auf sein Handeln im Jahre 2010 zurückzuführen: Hasselmann selber war,  ohne zu der Zeit belastet zu sein und unter Offenlegung seiner Identität,  mit widersprüchlichen Aussagen in die Presse gegangen. Die Folgen aus seinem Verhalten als „Hetzkampagne“ zu bewerten, ist eine Verzerrung der Tatsachen und dokumentiert eine offenkundige Parteilichkeit des Richters.

 

Für uns bleibt eine traurige Bilanz: Die Kirche hatte den Opfern und weiteren Zeuginnen und Zeugen Hoffnung gemacht, durch ihre Aussagen Licht in das System Hagen der 70er/80er Jahre zu bringen und  Gerechtigkeit herstellen zu können, denn die Wahrheit befreit.

 

Die nun erfolgte Entscheidung des Gerichts ist aus unserer Sicht tendenziös. Darüber hinaus hat sie Herrn Hasselmann die Möglichkeit eröffnet, tatsächliche Taten auch heute noch als falsche Behauptungen von sich zu weisen. Obwohl sie geschehen sind.

Der Wahrheitsgehalt unserer Aussagen – die in schriftlicher Form dem Gericht vorlagen – bleibt indessen von der Gerichtsentscheidung gänzlich unberührt! Auch wenn versucht wird, einen anderen Eindruck zu erwecken: Die Einstellung des Verfahrens ist keineswegs ein Freispruch!

 

Wir wissen uns in unserem Anliegen unterstützt von Menschen in Kirche und in Ahrensburg, denen ebenso viel wie uns daran liegt, mit Offenheit und ohne Schwarz-Weiß-Malerei eine Zeit in den Blick zu nehmen, die für Viele in der Gemeinde Hagen prägend war – im Guten wie im Bösen.

 

Auch wenn wir Zeugen und Betroffene einander zum Teil nicht persönlich kennen und unsere Erlebnisse und Geschichten unterschiedlich sind – die oben beschriebenen Gedanken verbinden uns.“



Anselm Kohn
(1. Vorsitzender)


(1) Die Autorinnen und Autoren sind dem Verein MiA bekannt, sie sind für den Inhalt der Erklärung verantwortlich.