Sexueller Missbrauch in Ahrensburg
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. November 2014 um 22:58 Uhr
Willkommen auf der Homepage der Initiative
Missbrauch in Ahrensburg
Hier finden Sie Informationen zu den im Frühjahr 2010 an die Öffentlichkeit gelangten Vorgängen in der evangelischen Kirche Ahrensburg Hagen und Ansprechpartner, falls Sie selbst Betroffene oder Betroffener von sexuellen Übergriffen in Ahrensburg sind.
Außerdem laden wir Sie alle herzlich ein, sich an der aktuellen Diskussion um die Vorgänge in Ihrer Kirchengemeinde zu beteiligen.
Seit dem März 2010 sind auch andere Fälle in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der evangelischen Kirche an die Öffentlichkeit gelangt. Presseberichte zu Ahrensburg und anderen Fällen finden Sie unter
Presse & TV
Die Veröffentlichung eines umfangreichen Untersuchungsberichtes am 14.10.2014 ist u.a. Anlass für die Fortsetzung unserer Öffentlichkeitsarbeit unter:
Entwicklungen im Aufarbeitungsprozess
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 02. November 2014 um 11:43 Uhr
14.10.2014 Pressekonferenz der Expertenkommission
(sogenannter) Schlussbericht der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Gebiet der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche:
498 Seiten
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Zusammenfassung Schlussbericht
30 Seiten
11.03.2014 ZWISCHENSTAND
Aufarbeitung (1.Kommission)
Die von der Nordkirche beauftragte unabhängige Experten-Kommission wird ihren Bericht später als erwartet an ihre Auftraggeberin ausliefern. Der Umfang der Arbeiten soll größer gewesen sein als erwartet. - Nach der eigenen Befassung mit den Ergebnissen, wird die Nordkirche voraussichtlich im Juni/Juli 2014 Teile des Kommissionsberichtes veröffentlichen.
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"Entschädigung" (2.Kommission)
Auf der Synodentagung zum Monatswechsel Februar/März 2014 in Travemünde hat sich die Nordkirche mehrere Stunden mit dem Thema Missbrauch beschäftigt. U.a. berichtete Bischöfin Kirsten Fehrs über die individuellen Auseinandersetzungen mit Betroffenen. Nach intensiven Kontakten sei es in vielen Fällen zu Ergebnissen gekommen.
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Versöhnungsgottesdienst
Schon bevor der Untersuchungsbericht der Aufarbeitungskommission zur Kenntnis genommen bzw. veröffentlicht wird, will die Kirche im Mai 2014 in Hamburg einen Versöhnungsgottesdienst feiern und führt dies auf den Wunsch eines ehemaligen Opfers zurück. (Veranstaltungshinweis folgt.)
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Disziplinarverfahren / Kirchengerichtsverfahren
Nachdem mehrere Kammern des ehrenamtlichen Kirchengerichts der Nordelbischen Kirche und später Nordkirche das Verfahren mit dem Ruhestandsgeistlichen Pastor H. aus Ahrensburg nicht zum Abschluss bringen konnten, ist der Vorgang weiterhin bei der entsprechenden Stelle der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) anhängig. Auch mittlerweile im Jahr 2014 müssen Betroffene und Zeugen mit einer kirchengerichtlichen Vorladung zur persönlichen Aussage rechnen.
Vieles bleibt zur Zeit noch offen.
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Mahnwache
Seit November 2010 finden in Ahrensburg regelmäßig "Mahnwachen gegen das Vergessen" statt. Immer am ersten Montag des Monats treffen sich von 19 Uhr bis 20 Uhr Menschen aus Nah und Fern am Kirchsaal Hagen (Hagener Allee 167, Ahrensburg), um an den "offenen Posten" zu erinnern und sich auszutauschen.
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Prozessverantwortliche/r weiterhin vermisst
Viele offene Fragen und eine offenbar zerrüttete Gemeinde haben bis heute keine Aussicht auf einen aktiven und beteiligenden "Aufräum-Prozess". Als ein weiterer Anstoss wird eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung von und mit der Betroffeneninitiative erwogen. Dabei kann es gleichermaßen um den Ursprung des Missbrauchsskandals, wie auch um die Draufsicht auf den Aufarbeitungsprozess seit 2010 gehen. (Veranstaltungshinweis folgt.)
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Missbrauch - Ein Thema für die große Koalition
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 08. Dezember 2013 um 10:19 Uhr
28.11.2013
Im abschließend verhandelten Koalitionsvertrag ist folgende Textpassage zu sexuellem Kindesmissbrauch enthalten:
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Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexualstraftaten
deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten
über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können. Die strafrechtliche
Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zukünftig
nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir stellen
ausdrücklich klar, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entgegenstehenden
Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als besonders
schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen anzusehen
ist. Um einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen
zu gewährleisten, wollen wir den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs
von Schutzbefohlenen des § 174 StGB erweitern.
Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen der sexuellen Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Dabei werden wir die Betroffenen beteiligen
und die unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen.
Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemeinsam
mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung
zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen
Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des
Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag
vorlegen soll.
Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost sicherstellen.
Aufruf zur Mahnwache
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. November 2014 um 04:55 Uhr
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Missbrauchsfälle in der evangelischen Kirche Deutschland
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 21. März 2012 um 05:47 Uhr
Hier finden Sie eine Übersicht über andere Fälle sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche - nach den einzelnen Bundesländern geordnet
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